Der Verein

Unser Schützenhaus
 (Diashow Bildabstand 5 Sek.)

Es gibt 21 * 10m-Luftdruck-Stände , von denen auch mehrere für den 3-Stellungskampf genutzt werden können, auch können 3 * auf 15m erweitert werden, für das schießen mit dem Zimmerstutzen. Zugelassene Waffen und Munition:
Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 des Verordnung Waffg. nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Luftdruck-, Federdruck- und CO²-Waffen (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 7,5 Joule und mit Blei- Kelchgeschossen im Kaliber 4,5 mm.

Es gibt 12 * 25m-Stände, die für Vorderlader-Pistolen, Revolver und Patronenwaffen zugelassen sind (max.2.500 Joule). Alle 12 Stände sind an eine Duellanlage angeschlossen.
Zugelassene Waffen und Munition:
Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 der 1.Verordnung Waffg. nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Faustfeuerwaffen aller Kaliber bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 2.500 Joule. Vorderlader-/Schwarzpulverwaffen sportlicher Zulassung mit Bleigeschossen bei zulässiger Pulverlaborierung

Es gibt 10 * 50 m-Stände, welche alle mit Pritschen für den 3-Stellungskampf zur Verfügung stehen. Das Schießen von Musketen ist bei uns natürlich möglich. Zugelassene Waffen und Munition:
Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 der 1.Verordnung Waffg. nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Büchsen / Gewehre mit Blei- und Teilmantelgeschossen bis einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 7.000 Joule. Sowie Vorderlader-/ Schwarzpulverwaffen  sportlicher Zulassung mit Bleigeschossen bei zulässiger Pulverlaborierung.